Zusammengefasst soll D. anlässlich seiner Arbeit als Mitarbeiter einer Tankstelle in St. Gallen G. sel. kennengelernt und ihr dabei seine Dienste als Gehilfe angeboten haben. D. soll dann am Wohnort von G. sel. in P. den Garten gepflegt, eingekauft und Fahrdienste zu Gunsten von G. sel. geleistet haben (act. B 5/1.1.1 S. 2). Auch soll D. zeitweise im Besitz einer Debitkarte von G. sel. gewesen sein und diese unrechtmässig verwendet haben. D. habe einen solchen Einfluss auf G. sel. gehabt, dass diese die Zusammenarbeit mit der Stiftung I. kündigte, welche unter anderem beim Erstellen von Testament und Vorsorgeauftrag beratend mitgewirkt habe.