2. Eventualiter sei sie vollumfänglich abzuweisen. e) der Beschwerdegegnerin 4: 1. Auf die Beschwerde vom 2. August 2022 sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde vom 2. August 2022 vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST. Seite 3 Sachverhalt