Bei einem Wiederverkauf würde dies potentiell genauso geschehen. Erfahrungsgemäss erfolge die Änderung des Fahrzeugausweises erst im Nachgang zu einem Kauf, womit einem Eintrag keine präventive Wirkung zukomme. Für die Stellensuche sei das Fahrzeug nicht unabdingbar, da die Beschwerdeführerin 400 Meter von der nächsten Bushaltestelle entfernt wohne. Zudem habe diese sich zwecks Früherfassung bei der IV angemeldet.