Mit jedem gefahrenen Kilometer verliere das Fahrzeug an Wert, weshalb der Vermögenswert auch im Hinblick auf die Durchsetzung einer staatlichen Ersatzforderung zu beschlagnahmen sei. Da nach wie vor nicht auszuschliessen sei, dass das Auto mit Geld deliktischer Herkunft erworben worden sei, unterliege es der Einziehungsbeschlagnahme. Ein Vermerk im Fahrzeugausweis genüge hier nicht. Der Wagen sei mit Bargeld ohne Vertrag gekauft worden. Bei einem Wiederverkauf würde dies potentiell genauso geschehen.