Seite 5 2. Materielles - Beschlagnahme des Personenwagens X. TDI 2.1 Gemäss Beschlagnahmebefehl (act. B 3) besteht der Tatverdacht, dass die Beschwerdeführerin Gelder veruntreut und sich mit diesem strafbar erlangten Vermögen mittels der aufgeführten Positionen bereichert hat. Der X. TDI (Position Nr. 38 im Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände, act. B 4/2.1.3.3) wird einerseits unter den Gegenständen, welche als Beweismittel gebraucht werden und andererseits unter denjenigen, welche einzuziehen sind, aufgeführt.