Seite 4 1.3 Die Beschwerdefrist beträgt nach Art. 396 Abs. 1 StPO 10 Tage. Die Beschlagnahmeverfügung wurde dem Verteidiger der Beschwerdeführerin am 24. Februar 2020 zugestellt (act. B 2/2). Mit Erhebung der Beschwerde am 5. März 2020 wurde die Beschwerdefrist von Art. 396 Abs. 1 StPO offensichtlich gewahrt.