g) Mit Verfügung vom 18. Mai 2020 wurde den Parteien die Erledigung der Beschwerde an einer nächsten Sitzung der 2. Abteilung angezeigt und die Staatsanwaltschaft aufgefordert, dem Gericht eine Kopie des Einvernahmeprotokolles vom 16. März 2020 zukommen zu lassen (act. B 12). Dieses ging am 25. Mai 2020 beim Obergericht ein (act. B 14).