d) Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft datiert vom 2. April 2020 (act. B 8). e) Am 6. April 2020 wurde RA lic. iur. U. die Vernehmlassung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht und ihm Gelegenheit zur Einreichung der Kostennote gegeben (act. B 9). f) Diese ging zusammen mit einer kurzen Stellungnahme am 8. April 2020 beim Obergericht ein (act. B 10 und B 11).