b) Im Juni 2019 bemerkte die Leitung des Alters- und Pflegeheimes, dass T. die Finanzen von E. regelte und unterband dies (act. B 4/2.1.2.1, S. 3). c) Am 28. Oktober 2019 erstattete E. in Begleitung von zwei Mitarbeitern der Pro Senectute Appenzell Ausserrhoden Anzeige wegen Veruntreuung (act. B 4/2.1) und stellte Strafantrag gegen T. (act. B 4/2.1.5.1). d) Die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden ordnete am 19. Dezember 2019 eine Hausdurchsuchung am Wohnort von T. sowie die Durchsuchung von Aufzeichnungen und Personen resp. Gegenständen an (act. B 4/2.1.3.1). Dabei