Gegenstand Beschlagnahmebefehl (Art. 263 StPO) Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft U 19 1247 vom 21. Februar 2020 Anträge a) der Beschwerdeführerin: 1. Es sei der Beschlagnahmebefehl vom 21. Februar 2020 in Bezug auf den sichergestellten Gegenstand Nr. 38 (Pw X. TDI) aufzuheben. 2. Es sei das besagte Fahrzeug unverzüglich der Beschwerdeführerin auszuhändigen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. b) der Staatsanwaltschaft: 1. Die Beschwerde vom 5. März 2020 sei abzuweisen.