Seite 4 1.3 Die Beschwerde gegen schriftlich oder mündlich eröffnete Entscheide ist innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen (Art. 396 Abs. 1 StPO). Der Versand der angefochtenen Verfügung erfolgte am 23. Januar 2020. Die als „Wiedererwägungsgesuch“ betitelte Eingabe von X. vom 31. Januar 2020, welche als Beschwerde entgegenzunehmen ist, wurde am 1. Februar 2020 bei der Post aufgegeben und erfolgte demzufolge innert der 10-tägigen Beschwerdefrist.