b) Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft datiert vom 21. Februar 2020 (act. B 6). Seite 3 c) Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 8. April 2020 wurde den Parteien mitgeteilt, dass vorgesehen sei, den Fall ohne mündliche Verhandlung zu beraten. Zudem wurde die voraussichtliche Besetzung des Gerichts bekannt gegeben (act. B 9).