d) Mit Verfügung vom 23. Januar 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffend Arbeitsunfall X. vom 31. Juli 2019 ein (U 19 1352, act. B 3, Ziffer 1). Die Untersuchungskosten wurden auf die Staatskasse genommen (Ziffer 2). Die vom Beschwerdeführer beanstandeten beiden letzten Absätze der Begründung der Einstellungsverfügung lauten wie folgt: