b) X. wurde am 7. August 2019 zu diesem Vorfall als Auskunftsperson einvernommen (act. B 7/3). c) Die Suva, Arbeitssicherheit Luzern, Bereich Gewerbe und Industrie, führte am 5. August 2019 im Betrieb der Y. AG in Anwesenheit mehrerer Mitarbeiter sowie zweier Angehöriger des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei eine Schadenabklärung zum vorgenannten Berufsunfall durch. Dabei wurden verschiedene, von der Y. AG zu treffende Massnahmen zur Gewährleistung der