3. Unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt A. Übersicht a) Am 31. Juli 2019 ereignete sich in der Firma Y. AG in Herisau ein Arbeitsunfall mit einer Strahlanlage, bei welchem der Mitarbeiter und ausgebildete Polymechaniker X. verschiedene Verletzungen erlitt. X. war damit beschäftigt, eine Störung bei der Anlage zu beheben, als sich plötzlich die pneumatisch betriebene Türe zum Bearbeitungsraum schloss und ihn zwischen Maschinengehäuse und der Türe am Hals einklemmte (act. B 7/1, 7/7, 7/9).