Seite 2 c) Am 4. November 2020 stellte die KESB Strafantrag wegen Entziehens von Minderjährigen gegen JK. und M. (act. B 8/3). d) In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden ein Strafverfahren wegen Entziehens von Minderjährigen, evt. Freiheitsberaubung und Entführung, gegen JK. und M. (act. B 8/5 und B 4/1).