Seite 13 hat das Tatgericht zunächst das Ausmass der Einschränkung der Schuldfähigkeit festzustellen; sodann ist dieser Umstand bei der Qualifizierung des Gesamtverschuldens in Anschlag zu bringen, bildet hierbei aber nur einen unter mehreren relevanten Aspekten (W OLFGANG WOHLERS, in: Wohlers/Godenzi/Schlegel [Hrsg.], Schweizerisches Strafgesetzbuch, Handkommentar, 4. Aufl. 2020, N. 9 zu Art.