Der Gutachter, Dr. med. K., vom Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden gelangte am 17. Januar 2019 zum Schluss (act. B 6/6.9, S. 30), dass R. neben einem aufgewühlten Gemütszustand unter einer psychischen Störung leide, welche ihre langzeitliche persönliche Entwicklung betreffe. Der Störungsgrad habe zwar kein Ausmass erreicht, in dem von einer völligen Aufhebung von Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden könnte (act. B 6/6.9, S. 31).