f) Am 12. Juni 2020 gab das Obergericht den Parteien die neue Zusammensetzung des Spruchkörpers bekannt (act. B 18). Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. C. Beschluss des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 18. August 2020 durch und eröffnete seinen Beschluss anschliessend im Dispositv (act. B 19). Erwägungen 1. Formelles