g) Anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. Dezember 2019 zog O. den Strafantrag zurück (act. B 6/20 und B 6/21), worauf der Einzelrichter des Kantonsgerichts das Verfahren definitiv einstellte (act. B 23). Die Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt CHF 19‘888.20 wurden - abzüglich der Kosten für die amtliche Verteidigung - im Umfang von einem Drittel R. auferlegt und im Umfang von zwei Drittel auf die Staatskasse genommen. Der Beschuldigten wurde eine Genugtuung für die Untersuchungshaft in Höhe von CHF 5‘486.65 zugesprochen und ihr amtlicher Verteidiger - vorbehältlich einer Nachforderung gemäss Art.