e) Am 23. September 2019 setzte der Berufsbeistand von R. die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis, dass das Kreisgericht St. Gallen dieser eine Geschlechts- und Vornamensänderung bewilligt habe. Der Entscheid sei am 14. September 2019 rechtskräftig geworden (act. B 6/3.11). Seite 3 f) Am 22. Oktober 2019 überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl an das Kantonsgericht (act. B 6/10).