c) Der Gutachter, Dr. med. K., vom Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden gelangte am 17. Januar 2019 zum Schluss, dass R. an einer maximal mittelgradigen Persönlichkeitsstörung mit sensitiven, histrionischen und unreifen Anteilen leide (act. B 6/6.9, S. 31). Aus psychiatrischer Sicht sei von einer maximal mittelgradigen Verminderung der Schuldfähigkeit auszugehen (act. B 6/6.9, S. 32), wobei in Spannungssituationen Aggressionsdelikte (vorab Drohungen irgendwelcher Art) mit geringer bis moderater Wahrscheinlichkeit erneut auftreten könnten.