Auf Vorhalt erklärte R., sie sei unter Druck geraten, da sie davon ausgegangen sei, dass ihr Vorgesetzter ihr die Kompensationszeit nicht ermögliche, die sie für die operative Geschlechtsumwandlung vorgesehen habe und auf die sie angewiesen gewesen sei. Sie schloss auch nicht aus, dass sie dem Vorgesetzten das Messer „gezeigt“ hätte, wäre es mit ihm an diesem Tag zum Konflikt gekommen. Hingegen beteuerte sie, sie habe das Messer nur zeigen wollen und habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, ihrem Vorgesetzten damit etwas anzutun. Im Gegenteil, sie habe das Messer zu ihrem eigenen Schutz mitgenommen (act.