Vorinstanz Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Gegenstand Zusprechung einer Genugtuung Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters des Kantonsgerichts SE1 19 10 vom 19. Dezember 2019 Anträge a) der Beschwerdeführerin: 1. Ziffer 3 der Verfügung vom 19. Dezember 2019 sei aufzuheben und von der Zusprechung einer Genugtuung an die Beschuldigte abzusehen. 2. Es sei Vormerk zu nehmen, dass die Verfügung vom 19. Dezember 2019 in den übrigen Punkten nicht angefochten wird. b) der Beschwerdegegnerin: