2. In Abweisung der Beschwerde erwächst das Urteil des Kantonsgerichts vom 15. Juni 2020 in Sachen Departement Inneres und Sicherheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden gegen J. betreffend nachträglichem richterlichen Entscheid (Verlängerung der stationären Massnahme; Verfahren Nr. SA3 19 5) in Rechtskraft. 3. Die Sicherheitshaft wird bis zum 15. Dezember 2020 verlängert (Art. 221 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 232 StPO). 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 2‘000.00 sowie Zuführungskosten zur heutigen Verhandlung in Höhe von CHF 3‘232.50, insgesamt CHF 5‘232.50, werden auf die Staatskasse genommen.