Gemäss dem Gutachten von Dr. med. FMH B. ist die Rückfallgefahr zum jetzigen Zeitpunkt unter guter und stabiler Medikation im Vergleich zum Zeitpunkt der Tat zwar deutlich gesunken. Diese hängt indes eng mit der weiterführenden Medikation zusammen und der Gutachter schätzt die Gefahr, dass es zu einer erneuten psychischen Dekompensation kommen wird, zum jetzigen Zeitpunkt noch als deutlich erhöht ein. Damit einher geht die Gefahr von erneuten, auch schweren Gewaltdelikten (act. B 3/4/1/112, S. 42). J. ist in der Vergangenheit ohne sichtbaren Anlass mehrfach gegenüber beliebigen Personen schwer gewalttätig geworden.