Die regelmässigen, gegen Ende 2019 aber in abnehmender Intensität auftretenden, psychischen Krisen seien auch in einem 24-Stunden betreuten Wohnheim nicht suffizient zu bewältigen und stellten eine Indikation zu einer stationären psychiatrischen Betreuung dar. Im Übrigen werde auf die Einschätzung des Gutachters verwiesen, der für eine Suche nach einem geeigneten Wohnheim ein stabiles psychiatrisches Zustandsbild voraussetze und eine Platzierung - im damaligen Zeitpunkt - frühestens in zwölf Monaten für vertretbar halte.