2.5.6 Am 8. April 2020 beantworteten die Verantwortlichen der Klinik Beverin verschiedene Fragen des amtlichen Verteidigers (Anhang zu act. B 3/24). Dem Bericht kann - unter anderem - entnommen werden, dass die im vergangenen Jahr erfolgten Vollzugslockerungen zeigten, dass J. nicht über die erforderliche Stabilität verfüge, um ausserhalb eines eng betreuten Settings zu leben. Die regelmässigen, gegen Ende 2019 aber in abnehmender Intensität auftretenden, psychischen Krisen seien auch in einem 24-Stunden betreuten Wohnheim nicht suffizient zu bewältigen und stellten eine Indikation zu einer stationären psychiatrischen Betreuung dar.