Nichtsdestotrotz hange diese eng mit der weiterführenden Medikation zusammen. Die Gefahr, dass es zu einer erneuten psychischen Dekompensation komme, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch deutlich erhöht und damit auch die Gefahr, dass es erneut zu Gewaltdelikten, bis hin zu schweren Gewalttaten komme (act. B 3/4/1/112, S. 42). Der bisherige Massnahmenverlauf sei grundsätzlich positiv zu beurteilen, wobei gerade in der Zeit kurz vor der Exploration erneut eine kurzzeitige psychische Verschlechterung feststellbar gewesen sei, welche eine vorübergehende Rückstufung erforderlich gemacht habe.