Dieser Rückfall erscheine angesichts der ursprünglichen Diagnose nicht besonders erstaunlich. Bemerkenswert sei hingegen, dass J. seit dem 21. August 2015, also seit mehr als fünf Jahren, in Bezug auf tätliche Auseinandersetzungen nicht mehr aufgefallen sei; er habe sich in den letzten fünf Jahren folglich bewährt. Dieser habe sich nicht nur bewährt, was tätliche Auseinandersetzungen angehe, sondern auch sein Gesundheitszustand habe sich wesentlich verbessert (act. B 15, S. 5). Insbesondere leide er nicht mehr unter Wahnvorstellungen.