B 15, S. 4). Nur dann bestünde 100 % Sicherheit, dass sich kein Rückfall ereigne. In einem modernen, freiheitlichen Rechtsstaat dürften an die Rückfallgefahr nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden. Der Einschätzung des Gutachters müsse vehement widersprochen werden. Zweifellos habe der Beschwerdeführer sich zum Tatzeitpunkt in einem Zustand befunden, der eine Massnahme gerechtfertigt habe. Nur gerade vier Monate später sei eine Gewaltattacke auf einen Pfleger erfolgt. Dieser Rückfall erscheine angesichts der ursprünglichen Diagnose nicht besonders erstaunlich.