Der Therapieerfolg zeige sich auch daran, dass der Verurteilte zumindest vorübergehend von der geschlossenen in die offene Abteilung mit Lockerungsstufe 6 habe verlegt werden können. Vor diesem Hintergrund könne nicht gesagt werden, dass die Therapie wirkungslos sei. Im Gegenteil habe sich die Rückfallwahrscheinlichkeit vermindert und es sei zu erwarten, dass sich diese noch weiter vermindern werde. Würde man zum gegenteiligen Ergebnis gelangen, käme wohl nur eine Verwahrung in Betracht. Weil die Gefahr schwerer Gewaltdelikte nach wie vor deutlich erhöht sei und vor dem Hintergrund der