Seite 8 Der amtliche Verteidiger des Verurteilten hat das Urteil der Vorinstanz am 19. Juni 2020 zugestellt erhalten (act. B 4, S. 4) und die Beschwerdefrist endete folglich am 29. Juni 2020 (Art. 396 Abs. 1 i.V.m. Art. 90 Abs. 1 StPO). Die Rechtsmittelschrift von MLaw T. datiert vom 9. Juli 2020 (act. B 4) und wurde somit erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aufgegeben.