Im Urteil vom 15. Juni 2020 hat die 3. Abteilung des Kantonsgerichts die stationäre therapeutische Massnahme bis am 3. Mai 2024 und die Sicherheitshaft bis zur Vollstreckbarkeit des Urteils, maximal bis zum 15. September 2020, verlängert. Auf den Antrag betreffend Verlegung in eine andere Vollzugseinrichtung wurde nicht eingetreten.