Gemäss der EStPO 2019 (https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/sicherheit/gesetzgebung/aenderungstpo.html; aufgerufen am 30. August 2020) soll in einem neuen Art. 365 Abs. 3 nStPO klar gestellt werden, dass der selbständige nachträgliche Entscheid des Gerichts künftig mit Berufung angefochten werden kann (NIKLAUS OBERHOLZER, a.a.O., Rz. 1992).