Am 1. September 2020 fand vor dem Obergericht in Anwesenheit von lic. iur. C. vom Departement Inneres und Sicherheit, von J. und seinem amtlichen Verteidiger eine mündliche Verhandlung statt (act. B 17). Auf die anlässlich der Verhandlung gemachten Ausführungen wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. F. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 1. September 2020 durch und eröffnete den Parteien anschliessend seinen Beschluss (inklusive Erwägungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheitshaft; act. B 18). Erwägungen 1. Formelles