c) Am 13. Juli 2020 wurde dem Departement Inneres und Sicherheit Gelegenheit gegeben, einen schriftlichen und begründeten Nichteintretensantrag und/oder eine Anschlussberufung einzureichen (act. B 6). Von dieser Möglichkeit wurde nicht Gebrauch gemacht. Hingegen reichte das Departement Inneres und Sicherheit am 30. Juli 2020 eine Stellungnahme ein, welche RA MLaw T. umgehend zur Kenntnis gebracht wurde (act. B 13).