Mit Schreiben vom 14. November 2019 beantragte das Departement Inneres und Sicherheit beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden die Verlängerung der stationären Massnahme (SA3 19 5). Der Beschuldigte nahm dazu am 6. und 20. April 2020 Stellung. Das Departement Inneres und Sicherheit reichte am 27. April 2020 ebenfalls eine Stellungnahme ein. Gleichzeitig beantragte es für den Fall, dass über den Antrag um Verlängerung der stationären Massnahme nicht rechtzeitig befunden werden kann, die Anordnung