Am 1. Mai 2008 hat er in Bern und am 10. Juni 2008 in Wil jeweils eine Person vor einem wahnhaften Hintergrund tätlich angegriffen. Am 4. Oktober 2014 ereignete sich der zur stationären Massnahme Anlass gebende Vorfall. Der Verurteilte wollte Anzeige bei der Polizei erstatten, weil er von der PDS und der PM gequält werde. Die Polizei habe die Sache nicht ernst genommen. Zurück im Wohnheim behändigte der Verurteilte ein Messer und steckte es unvermittelt einem Mitbewohner von Hinten in den Hals. Der Mitbewohner überlebte den Vorfall. Gemäss Gutachten war der Verurteilte im Tatzeitpunkt nicht oder zumindest schwer vermindert schuldfähig.