Beschwerdegegner Departement Inneres und Sicherheit, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau vertreten durch: lic. iur. C. Gegenstand Verlängerung der stationären Massnahme Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts SA3 19 5 vom 15. Juni 2020 Anträge a) des Departementes Inneres und Sicherheit und Beschwerdegegners: im erstinstanzlichen Verfahren: Die stationäre Massnahme sei um vier Jahre, d.h. bis zum 3. Mai 2024, zu verlängern. im Rechtsmittelverfahren: