Die Rückzahlungsabmachung von mind. CHF 500.00 pro Monat sei „nicht möglich“. Der Beschwerdeführer verfügt gemäss seinen Angaben über eine Rechtsschutzversicherung bei der Protekta JurLine, welche ihm jedoch für das vorliegende Verfahren einen negativen Bescheid gegeben habe (act. B 7/24). Zu erwähnen sind die zahlreichen Verlustscheine, welche unter anderem ausstehende Steuern und Krankenkassenbeiträge betreffen (act. B 7/24). Die jüngsten drei Verlustscheine datieren vom 28. Februar 2020 und betreffen eine Rechnung des Veterinäramtes für den Mikrochip des Hundes „L.“ sowie die offen gebliebenen Staats-, Gemeinde- und direkten Bundessteuern 2017 (act. B 3/25-27).