Gemäss der von RA MLaw Livia Schori im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereichten Berechnungsmitteilung für die Staats- und Gemeindesteuern 2017 wurden die von der Steuerbehörde angenommenen Einkünfte von CHF 46‘000.00 nach Ermessen festgelegt (act. B 3/28). Die Aussagen von MR. (vgl. act. B 7/8, Frage 28) lassen darauf schliessen, dass die tiefere Selbstdeklaration des Beschwerdeführers zutreffend ist. Somit ist von einem durchschnittlichen Monats-Einkommen des Beschwerdeführers von CHF 2‘000.00 auszugehen.