(NIKLAUS RUCKSTUHL, Basler Kommentar, StPO, 2. Aufl. 2014, N. 30 zu Art. 132 StPO). 2.6.2 Mit dem Gesuch um amtliche Verteidigung vom 21. April 2020 hat der Beschwerdeführer das ausgefüllte Formular der Staatsanwaltschaft samt Belegen eingereicht (act. B 7/24). Dem Formular kann entnommen werden, dass TR. seit 1988 Selbständigerwerbender ist und ein monatliches Einkommen von CHF 1‘500.00 bis CHF 2‘500.00 erzielt. Gemäss der von RA MLaw Livia Schori im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereichten Berechnungsmitteilung für die Staats- und Gemeindesteuern 2017 wurden die von der Steuerbehörde angenommenen Einkünfte von CHF 46‘000.00 nach Ermessen festgelegt (act.