– obwohl sämtliche Kinder wie auch die Ex-Frau (Art. 55a StGB) eindeutig zu verstehen gegeben hätten, sich am Strafverfahren nicht beteiligen zu wollen – weiterhin ermittelt werde und noch mindestens fünf Nachbarn/weitere Personen einvernommen würden. Die Bedürftigkeit von TR. ergebe sich aus dem ausgefüllten Fragebogen samt Belegen.