Seite 5 2.1 Die Verteidigerin des Beschwerdeführers begründete gegenüber der Staatsanwaltschaft das Gesuch um amtliche Verteidigung damit, dass es sich bei den Vorwürfen der Drohung, einfachen Körperverletzung, wiederholten Tätlichkeiten, Beschimpfung etc., offensichtlich nicht um einen Bagatellfall handle. Davon sei umso mehr auszugehen, als gegen TR. – obwohl sämtliche Kinder wie auch die Ex-Frau (Art.