a) Am 1. Oktober 2019 stellte MR. bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden Strafantrag gegen ihren seit 24. Mai 2005 von ihr geschiedenen, aber noch im gleichen Haushalt wohnhaften Ex-Mann TR. wegen häuslicher Gewalt, insb. Tätlichkeit/Körperverletzung, Beschimpfung und Drohung, und reichte Strafklage ein (act. B 7/2). Gemäss ihren Aussagen seien die Straftaten ab 1999 bis 30. September 2019 begangen worden (act. B 7/1). MR. und TR. haben fünf gemeinsame Töchter, davon ist eine minderjährig und deren zwei sind noch zuhause wohnhaft (act. B 7/1, B 7/8, S. 7).