2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 700.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt, unter Anrechnung der von diesem geleisteten Sicherheit in gleicher Höhe. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin für die Kosten ihrer Verteidigung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘470.10 (inkl. Barauslagen und MWSt) zu bezahlen. 4. Dem Beschwerdeführer wird für die Kosten seiner Vertretung im Beschwerdeverfahren keine Entschädigung zugesprochen.