das E-Bike zunächst - wie abgemacht - am Bahnhof deponiert, um es dann wieder mitzunehmen, wobei seine Ex-Partnerin ihn hat vorbeifahren sehen (act. B 10, Dossier 60, act. 60.1; Aussage M____ vom 11. Juli 2017, S. 2, und Aussage S____ vom 17. August 2017, S. 2 und 4 und act. 10/B 3, S. 14). Dass sie unter diesen Umständen am Wohnort ihres Ex-Partners auf diesen warten und nicht einfach wieder unverrichteter Dinge heimkehren wollte, ist verständlich und ihr Verschulden wiegt entsprechend leicht.