Sie musste also keine Hindernisse überwinden, um ins Haus zu gelangen und hat die eigentlichen Privaträume nicht betreten. Aufgrund des oben aufgeführten E-Mailverkehrs durfte S____ sodann davon ausgehen, dass M____ ihr am Sonntag zumindest das E-Bike übergeben wird und sie hat dafür mit der damals rund zweijährigen Tochter von A___ nach D___ eine längere Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr gemacht (diese dauert je nach Verbindung - zwischen 84 und 105 Minuten; www.sbb.ch). Offenbar hat M____ das E-Bike zunächst - wie abgemacht - am Bahnhof deponiert, um es dann wieder mitzunehmen, wobei seine Ex-Partnerin ihn hat vorbeifahren sehen (act.