2018, N. 8 zu Art. 322 StPO; LANDSHUT/BOSSHARD, a.a.O., N. 13 zu Art. 322 StPO). Auf die Beschwerde ist somit einzutreten. 2. Materielles 2.1 Vorfall vom 18. Oktober 2016 2.1.1 In der Einstellungsverfügung wird erwogen (act. B 2 E. 4.2), die Beschuldigte bestreite nicht, den Auftrag zum Öffnen der Tür erteilt und den Raum betreten zu haben. Sie mache aber geltend, selbst Waren in diesem Raum gehabt zu haben. Zudem zahle sie